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Wissen ist Macht VIII: Pauschalabgabe

Die Pauschalabgabe oder auch Urheberrechtsabgabe bezeichnet laut Wikipedia einen “gesetzlich verordneten Zuschlag auf den Preis bestimmter technischer Geräte, mit denen urheberrechtlich geschützte Waren und Güter entweder vervielfältigt oder genutzt werden können”. Diese pauschale Abgeltung legalisiert aber keineswegs das Vervielfältigen oder den Gebrauch der geschützten Kopien.

Man zahlt quasi für etwas, das man nicht darf, aber tun könnte.

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) fordert diese Abgabe von den Geräteherstellern und -Importeuren ein, wobei sie diesen Zuschlag durch Preiserhöhungen an an die Groß- und Kleinhändler und zuletzt an den Käufer weiterreichen. Nachfolgend sind die einzelnen Pauschalabgaben aufgelistet (Quelle: GEMA und Wikipedia):

  • Scanner: 12,50 €
  • Thermo- und Tintenfax: 5,00 €
  • Laserfax: 10,00 €
  • Tintendrucker: 5,00 €
  • Tintenmultifunktionsgeräte: 15,00 €
  • Laserdrucker: 12,50 €
  • Lasermultifunktionsgeräte und Kopierer (ggf. zusätzlich jährliche Betreiberabgabe):
    • bis 14 Seiten/Minute: 25,00 €
    • bis 39 Seiten/Minute: 50,00 €
    • ab 40 Seiten/Minute: 87,50 €
  • CD-Brenner: 8,00 €
  • DVD-Brenner: 9,85 €
  • MP3-Player: 2,56 €
  • Tonbandgeräte: 1,28 €
  • Tonträger (pro Stunde Nutzungsdauer): 0,0614 €; z. B. bei 50 CD-Rohlingen zu 80 Minuten 4,09 €
  • Bildaufzeichnungsgeräte: 9,21 €
  • Bildträger (pro Stunde Nutzungsdauer): 0,0870 €
  • Digitale Speichermedien (Festplatten, USB-Sticks u.ä.): 0,10 € pro Medium.
  • PC:
    • mit Brenner: 17,06 € (13,65 € mit ZPÜ-Vertrag)
    • ohne Brenner: 15,19 € (12,15 € mit ZPÜ-Vertrag)
    • zum Einbau bestimmte, einzelne Brenner: 1,88 €

Abgaben werden also für Aufnahmegeräte und den dazugehörigen Speichermedien erhoben, sowie für den PC, die Festplatte und den CD- oder DVD-Rohling. Das Ganze gilt natürlich rückwirkend zum 01.01.2008.

Diese Einnahmen gehen dann an die Gesellschafter wie beispielsweise die GEMA und diese geben das Geld wiederum an ihre Mitglieder weiter, da sie Urheber der vervielfältigten Werke sein können.

Eine Modernisierung des Urheberrechts und die Anpassung an das digitale 21. Jahrhundert ist wohl mehr als überfällig.

Autor: Thomas

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